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Die Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, A2 und B (auch BF 17) werden erstmalig auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt 2 Jahre. Passiert innerhalb der 2 Jahre ein schwerwiegender Verstoß nach Katalog A oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße nach Katalog B wird ein Aufbau - Seminar für Fahranfänger zur Pflicht & die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre.

!!! Ab sofort bieten wir in Kooperation mit 9 weiteren Fahrschulen in regelmäßigen Abständen Aufbauseminare zu günstigen Konditionen an !!!

Ihre Frist zur Abgabe der Bescheinigung bei Behörde ist z.B. kurz vor dem Ablaufdatum und der Entzug der Fahrerlaubnis droht ? Durch die Kooperation mit mehreren Fahrschulen haben wir die Möglichkeit, Sie eventuell kurzfristig in einem beginnenden Seminar unterzubringen und somit  kann der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis vermieden werden !
 
                       INFOS zu den ASF-Seminaren & deren Ablauf erhalten Sie über
                                                die derzeitige Verteilerfahrschule.
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