FAHRERSCHULUNG B 196

    Fahrerschulung für das Führen       von Kafträdern der Klasse A1 


Seit dem 31.12.2019 haben  Besitzer der Klasse B die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW) in Deutschland zu führen.

 Folgende Anforderungen müssen 

erfüllt sein


  • Mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in der Fahrschule:​
  • 4 mal 90 Minuten theoretische Ausbildung​
  • mind. 5 mal 90 Minuten praktische Ausbildung


Die theoretischen und die fahrpraktischen Unterrichtseinheiten müssen den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen und in den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 und Anlage 4 Nummer 1 und 2 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung geschult werden. Diese beinhaltet auch  Teile der Ausbildung zu den Sonderfahrten z.B. Autobahnfahrten


Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden, jedoch muss der Teilnehmer für die erfolgreiche Teilnahme an der Fahrerschulung während der fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeit und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern der Klasse A1 unter Beweis stellen.

ABLAUF 

1 - Anmeldung in der Fahrschule ( mit gütigem Führerschein / Personalausweis ) 

2 - Dem Fahrlehrer während der Schulung die Eignung in Theorie und Praxis nachweisen

3 - Der Fahrlehrer erteilt eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den Bewerber.

4 - Der Bewerber erhält bei der Führerscheinbehörde einen neuen Führerschein mit Schlüsselzahl B 196



Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben!

Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.